SCHUTZKONZEPT CORONA 22

Update vom 17. Februar 2022

Der Bundesrat hebt beinahe alle Corona-Massnahmen auf. Ab Donnerstag, 17. Februar werden folgende uns betreffende Corona-Beschränkungen aufgehoben:

  • Maskenpflicht 
  • Zertifikatspflicht

Es finden also wieder alle Yogstunden im Präsenzunterricht statt und wir können frei durchatmen

Ich freue mich sehr auf Euch!


Gruppenunterricht

An seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 der Bundesrat beschlossen, die geltenden Massnahmen provisorisch bis am 31. März 2022 zu verlängern. Davon ausgenommen sind die Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht, die bis Ende Februar gelten. Die Entwicklung der Pandemie wird laufend überprüft, und der Bundesrat wird an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 mögliche Lockerungen der Massnahmen diskutieren.   

Für den Yogaunterricht in Innenräumen gelten weiterhin die folgenden Regelungen: 

  • 2G-Regel: Für Yogalehrende (Selbstständigerwerbende und Inhaber/-innen eines Yogastudios) und Kursteilnehmer/-innen im Yogaunterricht gilt die 2G-Regel. Es können nur noch Personen am Unterricht teilnehmen, die geimpft oder genesen sind. Bei der 2G-Regel gilt die Maskentragpflicht. 
  • 2G+-Regel: Findet der Yogaunterricht ohne Maske statt, dann gilt 2G+, das heisst: Yogalehrende (Selbstständigerwerbende und Inhaber/-innen eines Yogastudios) und Kursteilnehmer/-innen sind geimpft oder genesen und können ein negatives Testresultat vorweisen. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, benötigen keinen Test. Die Tests (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests) sind seit Samstag, 18. Dezember 2021, wieder kostenlos. 

Für Yogalehrende, die als Angestellte Yoga unterrichten, gilt die Maskentragpflicht. Sie sind von den 2G-Regeln ausgenommen. Um auf die Ungleichbehandlung zwischen Selbstständigerwerbenden und Angestellten hinzuweisen, hat sich der Berufsverband für Gesundheit und Bewegung mit einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt. Die Yogaverbände unterstützen diese Initiative und haben den Brief unterzeichnet. Eine Antwort ist noch ausstehend. 

 

Der Online-Unterricht findet weiterhin statt. Für Infos zum Stundenplan melde dich über das Kontaktformular direkt bei mir.

 

Mit herzlichem Gruss

Claudia


Update 3.12.2021: Veränderte Massnahmen vom Bundesrat beschlossen

Informationen von Yoga Schweiz (Stand: 3.12.2021) 

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der neuen Virusvariante Omikron hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag, 3. Dezember 2021, beschlossen, die Zertifikats- und Maskenpflicht auszuweiten, die Home-Office-Empfehlung zu verstärken sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests auf 24h zu verkürzen.

Die neuen Massnahmen treten am Montag, 6. Dezember 2021, in Kraft und sind bis am 24. Januar 2022 befristet.

Für den Yogaunterricht in Innenräumen bedeutet dies, dass die bis anhin bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben wird und dass für die Yogalehrenden und die Kursteilnehmer/-innen im Yogaunterricht die Zertifikatspflicht gilt. Es können nur noch Personen am Unterricht vor Ort teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dort, wo keine Kontaktdaten erhoben werden, die Maskenpflicht gilt. Beim Führen einer Präsenzliste mit den Kontaktdaten gilt die Maskenpflicht bis zur Yogamatte.

Draussen kann Yoga weiterhin ohne jede Vorgabe unterrichtet werden. (Über diesen Satz dürfen wir ein bisschen schmunzeln... ;-)

 

 

Mit ganz herzlichem Gruss

Eure Claudia


23.6. Alle Massnahmen sind aufgehoben worden

Zitat der Berufsverbandes der Schweizer Yogalehrer:

"Für den Yogaunterricht im Innenbereich bedeutet dies, dass die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben werden. Einzig die Kontaktdaten müssen weiterhin festgehalten werden. Zudem wird empfohlen, den Yogaraum regelmässig zu lüften."

 

14.4. Wiedereröffnung der Yogaschule am 19. April :-) 

Der Bund hat bestimmt, dass wir nur in Kleingruppen unterrichten dürfen (10m2 pro Person) und während der gesamten Lektion Maskenpflicht besteht. Das bedaure ich wirklich sehr.

Die übrigen Hygienemassnahmen bleiben die selben wie im letzten Jahr. Also immer noch.

- ein Tuch als Mattenauflage mitbringen

- vor dem Betreten des Yogaraumes bitte die Hände waschen oder mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren.

- achtet beim Umziehen auf den Abstand zu den anderen. Am besten kommt ihr bereits umgezogen (nach Möglichkeit)

- Falls Ihr Krankheitssymptome habt, bleibt bitte lieber zu Hause.

 

 

29.10.2020 Verschärfte Corona-Massnahmen - Welche Regelungen gelten im Yoga? 

Liebe Yogafreunde,

nach sorgfältiger Recherche darf ich Euch mit Freude mitteilen, dass bei uns im Yoga keine Maskenpflicht während des Unterrichtes gilt. Das bestehende Schutzkonzept bleibt natürlich bestehen. Weiterhin gilt also eine Maskenpflicht für alle beim Kommen und Gehen und die bisherigen Massnahmen wie Lüften, Händewaschen etc.

Zum Üben dürft ihr Eure Maske nach wie vor ausziehen. Freiwilliges Tragen einer Maske ist selbstverständlich Entscheidung jedes Einzelnen.

Ich als Kursleiterin trage während des Unterrichtes die ganze Zeit Maske, da ich mit vielen Menschen Kontakt habe und Euch damit schützen möchte.

 

Update Montag, 19 Oktober 2020:

Laut den Richtlinien des BAG dürfen in meinem Yogaraum 10 Teilnehmer Yoga üben. Auf Grund der aktuellen Lage habe ich die Gruppengrösse 7 - 8 Personen reduziert. Bei den Senioren/Innen sind es Gruppengrössen von 5 - 7 Teilnehmer/Innen.

Ich hoffe sehr, dass Ihr Euch damit sicher und wohl fühlen könnt.

Nach wie vor bin ich überzeugt, dass Yoga unser Immunsystem stärkt, unsere Gedanken-Karusselle beruhigt und uns insgesamt stabiler, heiterer und gelassener durch das Leben gehen lässt. Diese Überzeugung beruht auf den Erfahrungen, die ich über viele Jahre gemacht habe. Ich schöpfe selbst sehr viel Ruhe und Zuversicht aus meiner eigenen Yoga- und Meditationspraxis. Das möchte ich nicht missen. Deshalb ist es mir sehr wichtig, den Unterricht auch unter erschwerten Bedingungen weiter zu führen. 

 

Damit wir uns zur Zeit im Yoga treffen können, sind einige neue Regeln zu beachten. Diese sind vom Berufsverband der Yogalehrer vorgegeben:

 - Im Eingangsbereich, der Garderobe und bis Ihr auf der Matte sitzt tragt Ihr bitte Eure Maske auf. Ebenso beim Verlassen des Raumes.

- Bitte bringt ein kleines Stoff - oder Plastiksäckli mit, um die Maske während der Stunde darin aufzubewahren, damit sie nicht auf dem Boden liegt.

 

Nicht neu aber immer noch gültig:

- ein Tuch als Mattenauflage ist obligatorisch

- Vor dem Betreten des WCs oder Yogaraumes bitte die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren.

- Falls Ihr Krankheitssymptome habt, bleibt bitte lieber zu Hause.

 

Bleibt alle gesund und verliert in all dem "Gewusel" Euer Lachen und Eure Lebens-Freude nicht.

Herzlich

Claudia